Betreuungsbüro

    Schwirtz


Informationen

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, um soziale, medizinische oder andere Einrichtungen aufzusuchen.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.

Als gesetzliche Vertreterin nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken,  Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Ich führe Telefonate und bearbeite den Schriftverkehr. Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit ihnen und treffe sie im Sinne des freien Willens der Betreuten.Das Ziel einer gesetzlichen Betreuung ist die Förderung der Selbständigkeit des Betreuten.


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen